Informationen zum Autoführerschein mit Automatikregelung -
Führerscheinklasse B197
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit,
auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
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10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
(die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen). -
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
(die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen). -
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
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Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
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Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
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Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B
können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197
bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
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Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat,
erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende
Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen
eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78,
sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug
abgelegt werden. -
Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische
Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen. -
Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit
der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein
Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!
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