Du hast vor den Rollerführerschein zu machen?
Hier findest du
Informationen zum Rollerführerschein - Führerscheinklasse AM
Mit dieser Führerscheinklasse darf man fahren
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
- Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Mindesttheorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Weitere Informationen:
Wenn Sie Informationen zur Klasse BE wünschen,
geben wir Ihnen gerne persönlich Auskunft.
Eingeschlossene Klassen
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