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Fahrschule Ulm

Du hast vor den Rollerführerschein zu machen?

Hier findest du

Informationen zum Rollerführerschein - Führerscheinklasse AM

​Mit dieser Führerscheinklasse darf man fahren

- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

 

- Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

 

- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

 

- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

 

 

Mindesttheorie

- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

- 2 Doppelstunden Zusatzstoff



Praktische Ausbildung

- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

 

Weitere Informationen:

Wenn Sie Informationen zur Klasse BE wünschen,

geben wir Ihnen gerne persönlich Auskunft.
 

Eingeschlossene Klassen
-





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Bei Fahrschule Walter in Ulm kann man den Rollerführerschein machen.


Fahrschule Walter, Fahrschule Ulm, Fahrschule Gögglingen, Fahrschule Wiblingen

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